Förderung für Biomassenanlagen

Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAFA) für automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen); Automatisch beschickte Biomassekessel von 80 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung: Der Zuschuss beträgt 36,– € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW beträgt der Zuschuss 2.900,– €. Die Anlagen müssen automatisch beschickt werden und mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung ausgestattet sein.



Biomasse – Basis-, Bonus- & Innovationsförderung

Maßnahme:Pelletofen mit Wassertasche 5 kW bis 38,8 kW beträgt 1.400,– € Basisförderung im Gebäudebestand. Pelletkessel 5 kW bis 66,6 kW beträgt 2.400,– € Basisförderung im Gebäudebestand. Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW 5 kW bis 80,5 kW beträgt 2.900,– € Basisförderung im Gebäudebestand. Holzhackschnitzelanlage mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW 5 kW bis max. 100 kW pauschal 1.400,– € je Anlage Basisförderung im Gebäudebestand. Scheitholzvergaserkessel mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW 5 kW bis max. 100 kW pauschal 1.400,– € je Anlage Basisförderung im Gebäudebestand. Nähere Informationen können abgefragt werden unter: www.bafa.de, oder unter der Telefonnummer: (06196) 908-625.
(Stand: ab dem 15.08.2012)

Solarförderung, neue Gelder ab 2008

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) fördert den Einbau thermischer Solaranlagen je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung) und Verwendungszweck der Anlage mit unterschiedlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung beträgt 90,– € je m² installierter Bruttokollektorfläche, ab mindestens 16m² Kollektorfläche. Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht anderwärtig gefördert wird, wird diese mit einem Zuschuss von maximal 135,– € pro m² gefördert. Wichtig: Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen. Bonussystem: Bei gleichzeitigem Kesseltausch und Installation einer Solaranlage kann zusätzlich ein Bonus von 500,– € beantragt werden.

Solar – Basis-, Bonus- und Innovationsförderung

Maßnahme: Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 16 m² Kollektorfläche 1.500,– € Basisförderung im Gebäudebestand, 500,– € Kesselaustauschbonus, einmalig 50,– € Solarpumpenbonus. Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 16,1 m² bis 40 m² Kollektorfläche 90,– €/m² Kollektorfläche Basisförderung im Gebäudebestand, 500,– € Kesselaustauschbonus, einmalig 50,– € Solarpumpenbonus.
(Stand: ab dem 15.08.2012)

Fördermittel für Wärmepumpen vom Staat

Durch die Nutzung von erneuerbarer Energie werden in Zukunft immer mehr Wärmepumpen eingesetzt, daher steht die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Geothermie und Umweltwärme im Mittelpunkt. Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach der Art der Wärmequelle, der Gebäudeart (Bestandsgebäude), Wohn-, bzw. Nutzfläche des Gebäudes.

Wärmepumpe – Basis-, Bonus- und Innovationsförderung

Maßnahme: Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe JAZ ≥ 3,5 bis 20 kW pauschal 1.300,– €, 20 bis 100 kW 1.600,– € Basisförderung im Gebäudebestand, zusätzlich 500,– € für Wärmepumpen mit neu errichtetem Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW. Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3, elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8, in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0 bis 10 kW pauschal 2.800,– €, 10 bis 20 kW 2.800,– € + 120,– € je kW, 20 bis 22 kW pauschal 4.000,– €, zusätzlich 500,– € für Wärmepumpen mit neu errichtetem Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW.
(Stand: ab dem 15.08.2012)

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